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Ablauf

 

Nach telefonischer Kontaktaufnahme führe ich ein Kennenlerngespräch. Dieses Erstgespräch ist für Sie vertraulich und legt Sie in Ihrer Entscheidung, eine Therapie zu beginnen, nicht fest. Es dient für Sie dazu, mir Ihr Problem zu schildern und Sie mit der Arbeitsweise und den Rahmenbedingungen der Psychotherapie vertraut zu machen. Sofern wir im Anschluss an dieses Gespräch gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass eine weitere therapeutische Behandlung indiziert ist, finden weitere Sitzungen statt. Diese dienen für Sie und Ihr Kind dazu, die Therapeutin näher kennen zu lernen, und für mich, die Diagnostik und Therapieplanung vorzunehmen um diese im Anschluss mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen zu können.

Die Dauer einer tiefenpsychologischen Therapie variiert in der Regel zwischen mehreren Monaten und ein bis eineinhalb Jahren und kann in besonders langwierigen Fällen bis zu drei Jahren von der Kasse übernommen werden. In der Regel ist eine Sitzungfrequenz von 50 Minuten pro Woche vorgesehen, die aber in bestimmten Fällen bis zu zwei Einzelstunden pro Woche erhöht werden kann.

 

Wartezeiten

 

Die Wartezeit für die Aufnahme beträgt oft einige Wochen bis Monate. Manchmal jedoch haben Sie Glück und es geht bereits innerhalb von 1-2 Wochen.

Krankenkasse & Kostenübernahme

 

Ist eine Therapie indiziert, werden in der Regel alle Therapiekosten, auch das Erstgespräch, von der Gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen, bei der Ihr Kind mitversichert ist.

Als Privatpatient erhalten Sie von mir eine Rechnung nach der gültigen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, 2,3 bis 3,5 facher Satz), die Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung begleichen müssen. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen, die Ihre Auslagen erstattet, je nach Ihren Vertragsbedingungen, die Sie mit dieser Privatkasse abgeschlossen haben. Klären Sie deshalb bitte im Eigeninteresse vor Beginn einer Terminanfrage, ob diese die Kosten für die Erstgespräche und Psychotherapie übernimmt, und wenn ja, in welchem Umfang. Bitte bedenken Sie, da eine Praxis immense Kosten aufwirft und nur eine bedingte Patientenzahl aufgenommen werden kann, ist es mir leider nicht möglich Ihnen finanziell entgegenzukommen, falls Ihre Kasse gar nichts oder nur einen geringen Teil rückerstattet. 

Beantragung & Dauer der Therapie

 

Am Ende der Probatorikstunden stelle ich einen aufwändigen Antrag an Ihre Kasse. Ein von der Kasse unabhängiger Gutachter prüft diesen in einem festgelegten Zeitintervall. Ihre Kasse sendet Ihnen im Anschluß einen Bescheid. Ist der Antrag genehmigt, kann die Therapie sofort begonnen werden.

Dieses Prozedere dauert erfahrungsgemäß 5 bis 6 Wochen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 70 Sitzungen bei Kindern und bis zu 90 Sitzungen bei Jugendlichen. Dieses erste Kontingent kann bei Bedarf bis zu 150 bzw, 180 Sitzungen verlängert werden. In der Regel findet 1 Sitzung pro Woche statt. In besonderen Fällen können auch 2 Sitzungen pro Woche genehmigt werden.

Achtung Privatpatienten: Für Sie gelten obige Bedingungen in der Regel nicht. Sie müssen sich vor Aufnahme eines Termins bei Ihrer Kasse erkundigen, zu welchen Konditionen Sie die Therapie bezahlt erhalten. Manche Privatkassen verlangen auch einen Bericht an den Gutachter, der entscheiden soll, ob eine Therapie genehmigt wird oder nicht. Die Bedingungen zur Erstellung eines Gutachtens weichen von den Vorgaben der gesetzliche Kasse oft erheblich ab. Falls Ihre Kasse also ein Gutachterverfahren verlangt, lassen Sie sich die Bedingungen hierfür vorab aushändigen, damit ich diese inhaltlichen Anforderungen im Vorgehen bei der Diagnostik mit berücksichtigen kann und auch den zeitlichen Aufwand zum Erstellen dieses Gutachtens besser einplanen kann.

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